Anerkennung der Schul- und Studienleistungen

Anerkennung von Titeln

Es ist ein Anliegen der EU, dass Abschlüsse europaweit anerkannt werden. Hierzu einigte man sich auf „Bachelor“, „Master“ und „Doktor“ – Grade. In Spanien sind viele Hochschulen noch in der Umstellungsphase. Bis 2010 sollten sich gemäß dem Bologna-Abkommen von 1999 diese Abschlüsse jedoch etabliert haben. Darüber hinaus haben Deutschland und Spanien seit 1994 ein eigenes vertragliches Abkommen über die Anerkennung von Abschlüssen.

Wer in Spanien weiterstudieren oder arbeiten möchte, muss die offizielle Anerkennung seines Schul-, Berufs- oder Universitätsabschlusses beantragen. Die entsprechenden Formulare kann man bei der spanischen Botschaft oder bei einem der spanischen Generalkonsulate in Deutschland beantragen und bei der Bildungsabteilung der spanischen Botschaft einreichen. Nähere Informationen hierzu findet man auf der Webseite des spanischen Bildungsministeriums.

Für die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen wird eine Gebühr erhoben. Ihre Höhe richtet sich nach der Art der Ausbildung und des Abschlusses, der anerkannt werden soll. Sie muss bei Antragstellung bezahlt werden. Mehr Informationen über die Gebührenhöhe findet man beim spanischen Bildungsministerium.

Anerkennung Studienabschlüsse aus Spanien in Deutschland

Auf jeden Fall sollte man sich schon vor Antritt des Studiums im Ausland gut darüber informieren, wie und ob man seine im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen für sein deutsches Studium verwenden kann, bzw. wie die im Ausland erworbenen Abschlüsse und Studienleistungen (credit points) in Deutschland anerkannt werden.
Nähere Informationen hier.