Einführung

Allgemeine Voraussetzung für ein Studium an einer spanischen Universität ist der spanische „Título de Bachiller“ oder ein Äquivalent hierzu, wie zum Beispiel die allgemeine Hochschulreife (Abitur), das österreichisches Reifeprüfungszeugnis oder vergleichbare Schulabschlüsse.

In Spanien werden die Einzelheiten des Bewerbungsverfahrens von den Regionen (Comunidades Autónomas) bestimmt. Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt in der Regel zentralisiert durch die regionale Bildungsbehörde.
Die Fachbereiche der Universitäten legen den lokalen Numerus Clausus für bestimmte Fächer fest. Der Numerus Clausus wird jährlich vom Bildungsministerium, den regionalen Bildungsbehörden und den Universitäten veröffentlicht. Informationen über den Numerus Clausus („notas de corte“) sind auf der Website des spanischen Ministeriums für Bildung, Sozialpolitik und Sport zu finden. Pro Region kann nur eine Bewerbung („solicitud de plaza“) für maximal 10 Studiengänge eingereicht werden.

Bei den privaten Universitäten und für zulassungsfreie Fächer muss man sich direkt bei der Hochschule bewerben.
Die Bewerbungsfristen unterscheiden sich von Hochschule zu Hochschule und von Region zu Region.

Um ausführliche Informationen über Zulassungsvoraussetzungen zu erhalten, sollte man sich am besten mit der Abteilung für internationale Beziehungen (Oficina de Relaciones Internacionales) an der jeweiligen Universität in Verbindung setzen.